Hölzerne, ortsfeste Raumausstattungen können Treppen, Treppenhäuser, Fußböden, Wandverkleidungen, Deckenverkleidungen oder auch Bibliotheken sein.
Bei der Konservierung oder Restaurierung eines solchen Ensembles sollte zunächst der vorhandene Zustand dokumentiert werden.
Nutzung bedeutet häufig Abnutzung, frühere Nutzungsänderungen können Umbauten bedingt haben.
Welche Veränderungen am Objekt haben stattgefunden?
Ist das Objekt komplett erhalten?
Liegen historische Oberflächenbehandlungen vor?
Liegen Überarbeitungen der historischen Oberflächenbehandlung vor?
Sind diese qualitätsvoll, sind sie reversibel?
Ist der Zustand des Objektes geeignet, z.Beispiel aus statischer Sicht, unbeschadet weiter zu existieren?
Bedingen zukünftige veränderte Nutzungen Umbauten?
Sind diese mit der Ethik des Denkmalschutzes vereinbar?
Findet eine thermische oder statische Sanierung des Gebäudes statt?
Müssen die ortsfesten Einbauten zeitweise ausgebaut werden?
Gemeinsam mit den zuständigen Behörden, Denkmalschutzamt und Bauaufsichtsbehörden werden Konservierungs- und Restaurierungskonzepte erarbeitet und durchgeführt.
Der Vorzustand, die Maßnahmen und der Nachzustand werden dokumentiert.
Für detaillierte Informationen zu den ortsfesten Einbauten können Sie auf die Bilder klicken.